Mietbedingungen

 

Bedingungen der Eselmiete :

1.Nach Ihrer telefonischen oder schriftlichen Anmeldung kommt der Mietvertrag mit Zugang der Anmeldebestätigung bei Ihnen zustande.

2.Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungbeschreibung und den Preisangaben auf der Webseite sowie den zusätzlichen Angaben in der Anmeldebestätigung.

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.Falls zusätzlich das Rückholen von Eseln durch notwendig sein sollte, kostet das  160 € pauschal.

4.Falls ich Ihnen wegen Krankheit keine Esel zur Verfügung stellen können, behalte ich mir das Recht auf Stornierung der Eselmiete vor. 

5.Ich empfehle Ihnen den Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reisekrankenversicherung in einem Reisebüro. Sie können jederzeit vor Mietbeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Eselmiete zurücktreten. Sie zahlen Sie folgende Rücktrittskosten: Bis 6 Wochen
vor Ihrer Anreise 30 %, bis 4 Wochen vorher 50 %, bis 14 Tage vorher 70 %, bis 3 Tage vorher 85 %, ab dem Vortag der Eselmiete 100%.

6.Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, d.h. Ihre Beanstandungen unverzüglich direkt dem Büro von Eselwandern Odenhardt zur Kenntnis zu geben (telefonisch/Anrufbeantworter). Unterlassen Sie es, einen
Mangel sofort anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
   

7. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Eselmiete oder Ferienwohnungsmiete  gegenüber mir schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.

8. Die Beteiligung an Eselwanderungen ist mit erhöhten Risiken  verbunden. Es können zum Beispiel Bäume bei Gewitter umfallen, der Blitz einschlagen oder der Esel weglaufen (bis zur nächsten Wiese), wenn er  sich erschreckt. Der Weg kann rutschig sein. Selbstverständlich können Sie sich auch verlaufen. Die EselmieterInnen sind selbst dafür verantwortlich, dass sie den gesundheitlichen und sonstigen Anforderungen der Wanderung gewachsen sind.

9. Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit  Eselwandern Odenhardt für einen dem Mieter entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10. Ansprüche des Mieters gegenüber Eselwandern Odenhardt verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Mietende.

11. Die EselmieterInnen sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Regeln zum Schutz der Natur, der Straßenverkehrsordnung und für alle Schäden, die sie anderen zufügen, verantwortlich. Sie verpflichten sich außerdem, die Esel freundlich zu behandeln und die Esel und Ausrüstung im ordnungsgemäßen Zustand zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort wieder abzugeben.

12. Das Merkblatt zum Führen eines Esels, das Ihnen mit der Anmeldebstätigung zugeht, ist Bestandteil des Mietvertrages. Es wird vorausgesetzt, dass Sie es bei Antritt der Wanderung schon studiert haben.

Ich mache darauf aufmerksam,
1. dass die Esel lediglich Ihr Tagesgepäck tragen, ca 3 kg.
2.dass der eingezeichnete Weg auf der Karte mit Bedacht ausgewählt wurde. Sie können keinen anderen gehen.
3. dass Esel ca. 3 km / Stunde laufen.
4. Die Esel laufen bei jedem Wetter, insofern können Sie bei schlechtem Wetter die Wanderung nicht kostenlos stornieren oder verlegen.

5. Es besteht Leinenzwang. Für jedes Tier (Hund, Esel), das geführt wird, muss es einen Führer geben.  Es ist auch  schlecht machbar, an der einen Hand ein Kind und an der anderen einen Esel zu haben.

Emil ist aufmerksam.


Esel gehen immer im Gänsemarsch.


Selbst eine Ohrenmassage hält nicht vom Fressen ab.